Wirtschaftsprüfung

Die Patronatserklärung in der Schweiz

Lesedauer 3 min

Die Patronatserklärung ist ein Instrument, das die Kreditwürdigkeit einer Gesellschaft stärkt und somit ein positives Signal sendet. In der Schweiz sind Patronatserklärungen weniger verbreitet als im internationalen Umfeld. Dies insbesondere, weil Rangrücktritte möglich sind. Der Artikel zeigt auf, was es für eine Patronatserklärung zu beachten gilt und warum sie ein nützliches Instrument für diverse Stakeholder einer Gesellschaft sein kann.

 

Die Patronatserklärung ist eine rechtlich unverbindliche Zusage bis hin zur garantieähnlichen Verpflichtung. Sie beglaubigt die Zahlungsfähigkeit einer Gesellschaft gegenüber Dritten. Es handelt sich dabei z.B. um eine garantieähnliche Abrede einer Muttergesellschaft zugunsten einer Tochtergesellschaft. In der Regel besteht keine direkte vertragliche Zahlungspflicht gegenüber dem Kreditgeber, wenn die Gesellschaft die Forderung nicht begleichen kann (analog Bürgschaft). Der Patron kann jedoch auf Schadenersatz belangt werden, sofern er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

 

Zwei Ausgestaltungsmöglichkeiten

Eine «weiche» Patronatserklärung ist nicht auf eine Zahlung gerichtet, sondern enthält z.B. die Zusage, dass die Muttergesellschaft (der Patron) die Beteiligung an der Tochtergesellschaft aufrechterhalten oder ihren Einfluss auf die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft geltend machen wird, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommt. Diese Form gleicht einer unverbindlichen Zusage.

Eine «harte» Patronatserklärung hingegen statuiert eine Einstandspflicht der Muttergesellschaft (Patron) gegenüber dem Adressaten dieser Patronatserklärung. Sie gleicht demzufolge einer Garantieverpflichtung.

 

Kein Sanierungsinstrument

Der Zweck einer Patronatserklärung ist es, die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft zu stärken und zu signalisieren, dass diese fähig ist, ihre Geschäfte fortzuführen. Die Muttergesellschaft sichert dem Kreditgeber zu, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Tochtergesellschaft zu unterstützen. Dadurch wird das Risiko für den Kreditgeber minimiert und die Bonität des Unternehmens gesteigert. Die Patronatserklärung gilt allerdings nicht als Sanierungsinstrument, und es empfiehlt sich, in dieser ein Enddatum zu definieren.

 

Keine Formvorschriften

Der genaue Zweck der Patronatserklärung hängt von der Formulierung ab. Eine «weiche» Patronatserklärung hat nur eine geringe oder gar keine Wirkung, während eine «harte» rechtlich verbindlich ist. Für ihre Ausgestaltung gibt es weder Formvorschriften noch inhaltliche Richtlinien. Es ist jedoch sachgerecht, dass diese Erklärung zwecks Glaubwürdigkeit in schriftlicher Form erfolgt.

 

Ablaufdatum als Schutz

Die Schwierigkeit der Patronatserklärung liegt darin, auch für einen allfälligen Dritten einen «Wert» zu schaffen. Zentral ist: Der Patron muss in der Lage sein, die möglichen finanziellen Auswirkungen zu tragen. Es empfiehlt sich, genau zu untersuchen und zu analysieren, wie hoch die möglichen finanziellen Abflüsse sind. Ebenso sollte die Patronatserklärung zum Schutz des Patrons mit einem Ablaufdatum versehen sein.

 

Fazit

Bevor eine Patronatserklärung ausgestellt wird, empfiehlt es sich, genaue Abklärungen zu treffen und die notwendigen Stakeholder miteinzubeziehen. Je nachdem, wie die Patronatserklärung ausgestaltet ist (Grad der Verbindlichkeit), und unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der eingegangenen Verpflichtung kann das finanzielle Risiko für den Patron erheblich sein.

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