Zivilrecht

Änderungen im Schweizer Erbrecht: Betrifft mich das?

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© cottonbro

Am 01.01.2023 tritt in der Schweiz ein neues Erbrecht in Kraft, das wesentliche Änderungen zum bisherigen Erbrecht enthält. Ein guter Zeitpunkt um zu überprüfen, ob getroffene Regelungen noch aktuell sind.

Die Neuerungen im Schweizer Erbrecht umfassen im wesentlichen vier Bereiche: Eine Veränderung der Pflichtteile, eine Änderung hinsichtlich der pflichtteilsberechtigten Personen, einen Wegfall des Pflichtteils des Ehegatten im Scheidungsverfahren sowie die Klärung von umstrittenen erbrechtlichen Themen. Diese Neuerungen gelten für alle Todesfälle, die nach Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 1. Januar 2023, eintreten.

Ein erster, wesentlicher und viel diskutierter Punkt des neuen Erbrechts umfasst die Reduzierung der Pflichtteile der Nachkommen und der Wegfall der Pflichtteile der Eltern. Dies führt bei vielen Personen zu mehr Verfügungsfreiheit und damit zu einem grösseren Spielraum bei der Regelung ihres Nachlasses. Das neue Erbrecht schafft neue Möglichkeiten und bereinigt bisherige Unklarheiten. Es empfiehlt sich deshalb, bestehende erbrechtliche Bestimmungen auf deren Aktualität und Übereinstimmung mit dem neuen Erbrecht zu überprüfen.

Auch unabhängig vom neuen Erbrecht ist es empfehlenswert, seine bestehenden Testamente, Erbverträge und Eheverträge regelmässig zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Denn im Laufe der Jahre können sich sowohl die finanziellen und personellen Verhältnisse verändern als auch die eigenen Wunschvorstellungen. Bestehende Regelungen berücksichtigen solche Veränderungen meistens nur ungenügend. Eine Überprüfung gibt die Gewissheit, für den Todesfall vorgesorgt und Erbstreitigkeiten bestmöglich verhindert zu haben.

Sollten Sie bislang keinerlei Regelung für den Todesfall getroffen haben, kann das neue Erbrecht ein guter Anlass sein, dieses Thema in Angriff zu nehmen. Zu wissen, was mit seinem Vermögen nach dem Ableben geschieht und die Möglichkeiten zu kennen, die einem bei der Regelung des eigenen Nachlasses zustehen, gibt Sicherheit und lässt Sie entspannt mit diesem Thema umgehen.

Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Testamente, Erbverträge und Eheverträge auf ihre Aktualität, insbesondere auch im Hinblick auf das neue Erbrecht, das schon bald in Kraft tritt. Sollten Sie noch keine Regelung getroffen haben, zeigen wir Ihnen in verständlicher Art und Weise auf, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihren Nachlass zu regeln. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Ausarbeitung eines Testamentes, Erbvertrages oder Ehevertrages.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Nachlassplanung kompetent und umfassend zu unterstützen. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

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