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Erklärung der Vorlage zur Individualbesteuerung

Lesedauer 2 min

Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» fordert die individuelle Besteuerung aller natürlichen Personen, unabhängig vom Zivilstand, um die sogenannte Heiratsstrafe zu beseitigen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und schlägt stattdessen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung vor, um das Ziel schneller zu erreichen. Über diesen Gegenvorschlag wird am 8. März abgestimmt. Die ursprüngliche Initiative ist hängig. Ob und wann die sie zur Abstimmung kommt, ist nicht bekannt und vom Abstimmungsergebnis am 8. März abhängig.

 

Die folgenden Punkte erläutern den Gegenvorschlag


1. Ausgangslage heute

Derzeit gilt in der Schweiz folgendes System:

  • Ehepaare und eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert; ihre Einkommen und ihre Vermögen werden zusammengezählt.
  • Unverheiratete Paare und Alleinstehende werden individuell besteuert.
  • Für Verheiratete gilt ein anderer Tarif (Verheiratetentarif) als für Einzelpersonen.

Dieses System führt je nach Einkommenssituation zur sogenannten Heiratsstrafe oder zu einem Heiratsbonus.

 

2 Was will die Vorlage?

Die Vorlage führt einen Systemwechsel ein.

Individualbesteuerung für alle:

  • Jede Person reicht eine eigene Steuererklärung ein.
  • Einkommen und Vermögen werden individuell besteuert.
  • Es gilt ein einheitlicher Steuertarif.
  • Kantone führen System ebenfalls ein.

Aufteilung von Vermögenswerten:

  • Vermögen nach Eigentumsverhältnissen
  • Gemeinsame Konten hälftig
  • Liegenschaften nach Grundbuch

Entlastungen für Familien:

  • Voraussichtliche Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 6’800.– auf CHF 12’000.–, Aufteilung hälftig auf die Elternteile

Finanzielle Auswirkungen:

  • Mindereinnahmen Bund: rund CHF 630 Mio.

3 Argumente der Befürworter

  • Gleichbehandlung und Abschaffung der Heiratsstrafe und des Heiratsbonus
  • Förderung der Erwerbstätigkeit, besonders für Zweitverdienende
  • Modernisierung und Transparenz


4 Argumente der Gegner

  • Höhere steuerliche Belastung für Einverdiener-Ehepaare
  • Administrativer Mehraufwand (1.7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen)
  • Finanzielle Risiken für Bund und Kantone


5 Ab wann gilt die Reform?

  • Spätestens ab 2032


Kurzfazit

Die Vorlage modernisiert das Steuersystem, wodurch Gleichbehandlung und Erwerbsanreize gefördert werden sollen. Gegner warnen vor steuerlichen Mehrbelastungen und administrativem Aufwand.

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